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Siebenter Abschnitt Die Weiterbildung
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ThürHeilBG | Siebenter Abschnitt Die Weiterbildung
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG Siebenter Abschnitt Die Weiterbildung
ThürHeilBG | Erster Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG Erster Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften
ThürHeilBG | § 37 a Grundsätze der Ausbildung, Anerkennung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.7.2016 (Änderung vom 2.7.2016)
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 37 a Grundsätze der Ausbildung, Anerkennung (1) 1Die besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin nach Artikel 28 der Richtlinie 2005/36/EG ist Weiterbildung i...
ThürHeilBG | § 42 Inhalt der Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 42 Inhalt der Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten (1) Die Weiterbildung nach § 27 Abs. 7 umfasst für Tierärzte insbesondere die Vertiefung der K...
ThürHeilBG | § 34 Weitergeltung von Anerkennungen
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 34 Weitergeltung von Anerkennungen (1) 1Die bisher ausgesprochenen Anerkennungen gelten als Anerkennung nach diesem Gesetz mit der Maßgabe, dass die in diesem ...
ThürHeilBG | § 28 Ermächtigung zur Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.10.2007 (Änderung vom 23.10.2007)
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 28 Ermächtigung zur Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten (1) 1Die Weiterbildung in Gebieten und Teilgebieten wird unter Leitung ermächtigter Kamm...
ThürHeilBG | § 33 Weiterbildungsordnung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.7.2016 (Änderung vom 2.7.2016)
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 33 Weiterbildungsordnung (1) Die Weiterbildungsordnung wird von der jeweils zuständigen Kammer erlassen; sie bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbe...
ThürHeilBG | § 40 Geltung von Anerkennungen anderer Zahnärztekammern
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 40 Geltung von Anerkennungen anderer Zahnärztekammern 1Die im übrigen Geltungsbereich des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung vom 16. Ap...
ThürHeilBG | § 46 Geltung von Anerkennungen anderer Apothekerkammern
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 46 Geltung von Anerkennungen anderer Apothekerkammern 1Die außerhalb Thüringens im Geltungsbereich der Bundes-Apothekerordnung in der Fassung vom 19. Juli 1989 ...
ThürHeilBG | § 39 Inhalt der Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.7.2016 (Änderung vom 2.7.2016)
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 39 Inhalt der Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten (1) Die Weiterbildung nach § 27 Abs. 7 umfasst für Zahnärzte in den jeweiligen Gebieten insbes...
ThürHeilBG | Zweiter Unterabschnitt Die Weiterbildung der Ärzte
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG Zweiter Unterabschnitt Die Weiterbildung der Ärzte
ThürHeilBG | § 38 Bezeichnungen
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 38 Bezeichnungen (1) Für die Zahnärzte ist § 24 sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass sie neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen dürfe...
ThürHeilBG | § 31 Rücknahme der Anerkennung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.7.2016 (Änderung vom 2.7.2016)
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 31 Rücknahme der Anerkennung Die Anerkennung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 und § 30 Abs. 7 bis 8 b kann zurückgenommen werden, wenn die für die Erteilung erforderlich...
ThürHeilBG | § 27 Inhalt und Dauer der Weiterbildung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.10.2007 (Änderung vom 23.10.2007)
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 27 Inhalt und Dauer der Weiterbildung (1) 1Die Weiterbildung in Gebieten, Teilgebieten und Zusatzbezeichnungen erfolgt in praktischer Berufstätigkeit und theor...
ThürHeilBG | § 26 Führen von Bezeichnungen
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 26 Führen von Bezeichnungen (1) 1Eine Bezeichnung nach § 24 darf führen, wer eine Anerkennung erhalten hat. 2Die Anerkennung erhält der Kammerangehörige, der d...
ThürHeilBG | § 32 Tätigkeit in dem Gebiet, Teilgebiet oder der Zusatzbezeichnung
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 32 Tätigkeit in dem Gebiet, Teilgebiet oder der Zusatzbezeichnung (1) 1Wer eine Gebietsbezeichnung führt, darf grundsätzlich nur in dem Gebiet tätig werden. 2K...
ThürHeilBG | § 31 a Vorwarnmechanismus
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.6.2018 (Änderung vom 6.6.2018)
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 31 a Vorwarnmechanismus (1) 1Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen nehmen die Kammern die Aufgabe der zuständigen B...
ThürHeilBG | § 41 Bezeichnungen
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 41 Bezeichnungen (1) Gebiets- und Teilgebietsbezeichnungen bestimmt die Landestierärztekammer in den Fachrichtungen 1. Theoretische Veterinärmedizin, 2. Ti...
ThürHeilBG | § 30 a Europäischer Berufsausweis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.8.2021 (Änderung vom 31.7.2021)
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 30 a Europäischer Berufsausweis (1) 1Soweit aufgrund eines Durchführungsrechtsaktes der Europäischen Kommission nach Artikel 4 a Abs. 7 der Richtlinie 2005/36/...
ThürHeilBG | § 25 Bestimmung der Bezeichnungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.10.2007 (Änderung vom 23.10.2007)
Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
Thüringer Heilberufegesetz ThürHeilBG § 25 Bestimmung der Bezeichnungen (1) 1Die Bezeichnungen nach § 24 bestimmen die Kammern für ihre Kammerangehörigen, wenn dies die wissenschaftliche Entwicklung ...
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Thüringer Heilberufegesetz
(ThürHeilBG)
vom
29.
Januar
2002
(
GVBl.
S. 125
)
, letzte Änderung vom
31.
Juli
2021
(
GVBl.
S. 380
)
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