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ThürDG
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ThürDG | § 42 Vorläufige Dienstenthebung, Rechtsbehelf
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 42 Vorläufige Dienstenthebung, Rechtsbehelf (1) 1Die für die Erhebung der Disziplinarklage zuständige Behörde kann gleichzeitig mit oder nach Einleitung des Diszi...
ThürDG | § 55 Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, Beschluss, Urteil, Unterhaltsbeitrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2021 (Änderung vom 4.10.2021)
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 55 Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, Beschluss, Urteil, Unterhaltsbeitrag (1) 1Nach der Eröffnung der mündlichen Verhandlung stellt das Verwaltungsgericht d...
ThürDG | Sechster Abschnitt Kostenentscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG Sechster Abschnitt Kostenentscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren
ThürDG | § 47 Beamtenbeisitzer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2017 (Änderung vom 24.4.2017)
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 47 Beamtenbeisitzer (1) 1Die Beamtenbeisitzer müssen auf Lebenszeit oder auf Zeit ernannte Beamte sein und bei ihrer Wahl bei einem Dienstherrn mit Dienstherrnfäh...
ThürDG | § 21 Ergänzende Anwendung anderer Gesetze
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 21 Ergänzende Anwendung anderer Gesetze Zur Ergänzung dieses Gesetzes sind die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Thüringer Verwaltungsz...
ThürDG | § 85 Inkrafttreten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 85 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ThürDG | § 79 Begnadigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 79 Begnadigung 1Der Ministerpräsident übt das Begnadigungsrecht in Disziplinarsachen aus. 2Er kann die Ausübung anderen Stellen übertragen. 3Wird die Entfernung au...
ThürDG | Sechster Teil Vollstreckung und Wirksamwerden der disziplinarrechtlichen Entscheidungen, Kosten und Aufwendungen, Verwertungsverbot, Begnadigung
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG Sechster Teil Vollstreckung und Wirksamwerden der disziplinarrechtlichen Entscheidungen, Kosten und Aufwendungen, Verwertungsverbot, Begnadigung
ThürDG | § 26 Information, Belehrung und Anhörung des Beamten
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 26 Information, Belehrung und Anhörung des Beamten (1) 1Der Beamte ist über die Einleitung des Disziplinarverfahrens zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung ...
ThürDG | Dritter Teil Allgemeine Bestimmungen für das behördliche und gerichtliche Disziplinarverfahren
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG Dritter Teil Allgemeine Bestimmungen für das behördliche und gerichtliche Disziplinarverfahren
ThürDG | § 77 Kosten und Aufwendungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 77 Kosten und Aufwendungen (1) Als Auslagen werden die Kosten für die Unterbringung und Untersuchung des Beamten, die Auslagen des nach § 34 Abs. 2 bestellten Bev...
ThürDG | § 10 Aberkennung des Ruhegehalts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2009 (Änderung vom 20.3.2009)
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 10 Aberkennung des Ruhegehalts (1) 1Mit der Aberkennung des Ruhegehalts tritt der Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter ein. 2Die Aberkennung bewirkt auch den ...
ThürDG | Zweiter Abschnitt Anhörung des Beamten, Ermittlungen
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG Zweiter Abschnitt Anhörung des Beamten, Ermittlungen
ThürDG | § 54 Rücknahme der Disziplinarklage
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 54 Rücknahme der Disziplinarklage 1Bis zur Rechtskraft der Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die Disziplinarklage zurückgenommen werden. 2Nach Stellung der...
ThürDG | § 30 Beweiserhebung
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 30 Beweiserhebung (1) 1Die erforderlichen Beweise sind zu erheben. 2Hierbei können insbesondere 1. schriftliche dienstliche Auskünfte eingeholt, 2. Zeugen und...
ThürDG | § 36 Unterrichtung des Beamten über das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen, abschließende Anhörung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2021 (Änderung vom 4.10.2021)
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 36 Unterrichtung des Beamten über das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen, abschließende Anhörung 1Soll das Disziplinarverfahren nicht eingestellt werden, so ist...
ThürDG | § 41 Disziplinarklage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 41 Disziplinarklage 1Wird das Disziplinarverfahren nicht durch Einstellung oder Erlass einer Disziplinarverfügung abgeschlossen, ist zur Verhängung einer Zurückstu...
ThürDG | Vierter Teil Behördliches Disziplinarverfahren
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG Vierter Teil Behördliches Disziplinarverfahren
ThürDG | § 22 Einleitung von Amts wegen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2019 (Änderung vom 30.7.2019)
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 22 Einleitung von Amts wegen (1) 1Werden konkrete Anhaltspunkte bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Dienstvorgesetzte ein Diszi...
ThürDG | § 80 Beamte der kommunalen Gebietskörperschaften und der Verwaltungsgemeinschaften (Kommunalbeamte)
Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
Thüringer Disziplinargesetz ThürDG § 80 Beamte der kommunalen Gebietskörperschaften und der Verwaltungsgemeinschaften (Kommunalbeamte) (1) 1Wird beabsichtigt, gegen Beamte der Gemeinden, Landkreise, ...
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Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
vom
21.
Juni
2002
(
GVBl.
S. 257
)
, letzte Änderung vom
4.
Oktober
2021
(
GVBl.
S. 508
)
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Thüringer Disziplinargesetz
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