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ThürLaufbG
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Dritter Teil Berufliche Entwicklung
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ThürLaufbG | § 27 Ordnung der Laufbahnen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 27 Ordnung der Laufbahnen (1) Die Ämter der Besoldungsordnung A sind regelmäßig zu durchlaufen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt...
ThürLaufbG | § 41 Fachspezifische Qualifizierungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 41 Fachspezifische Qualifizierungen (1) 1Die jeweils für eine Fachrichtung zuständige oberste Landesbehörde kann in Laufbahnen, in denen ...
ThürLaufbG | § 40 Teilnahme an Vorbereitungsdiensten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 40 Teilnahme an Vorbereitungsdiensten (1) 1Die für einen Ausbildungsaufstieg ausgewählten Beamten nehmen unter Beibehaltung ihres Status ...
ThürLaufbG | § 47 Personalentwicklung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 47 Personalentwicklung (1) 1Als Grundlage für die Personalentwicklung sollen Personalentwicklungskonzepte erstellt werden. 2Über die Gest...
ThürLaufbG | Erster Abschnitt Ordnung der Laufbahnen, Einstellung, Wechsel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Erster Abschnitt Ordnung der Laufbahnen, Einstellung, Wechsel
ThürLaufbG | § 34 Auswahlentscheidungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 34 Auswahlentscheidungen (1) 1Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind in der Regel auf der Grundlage aktuelle...
ThürLaufbG | § 28 Einstellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 28 Einstellung (1) Eine Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung) ist nur im Eingangsamt der jeweiligen Laufbah...
ThürLaufbG | Vierter Unterabschnitt Laufbahnwechsel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Vierter Unterabschnitt Laufbahnwechsel
ThürLaufbG | Dritter Abschnitt Beförderung, Aufstieg, Laufbahnwechsel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Dritter Abschnitt Beförderung, Aufstieg, Laufbahnwechsel
ThürLaufbG | Zweiter Abschnitt Probezeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Zweiter Abschnitt Probezeit
ThürLaufbG | § 32 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten und abgeleisteter Probezeiten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 32 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten und abgeleisteter Probezeiten (1) 1Hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Art und Schwierigkeit...
ThürLaufbG | § 46 Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen oder des höheren Dienstes bei Besitz einer Hochschulausbildung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 46 Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen oder des höheren Dienstes bei Besitz einer Hochschulausbildung (1) Abweichend von § 10 Abs. ...
ThürLaufbG | Erster Unterabschnitt Allgemeines
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Erster Unterabschnitt Allgemeines
ThürLaufbG | § 35 Beförderung, Beförderungsverbote, Ausnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2019 (Änderung vom 30.7.2019)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 35 Beförderung, Beförderungsverbote, Ausnahmen (1) 1Eine Beförderung ist eine Ernennung, durch die Beamten ein anderes Amt mit höherem En...
ThürLaufbG | § 36 Erprobungszeit auf einem höher bewerteten Dienstposten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2019 (Änderung vom 30.7.2019)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 36 Erprobungszeit auf einem höher bewerteten Dienstposten (1) Die Erprobungszeit dient der Feststellung, dass die Beamten nach der Persön...
ThürLaufbG | § 45 Horizontaler Laufbahnwechsel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 45 Horizontaler Laufbahnwechsel (1) 1Ein Wechsel in eine andere Fachrichtung derselben Laufbahngruppe ist zulässig, wenn die Beamten die ...
ThürLaufbG | Dritter Teil Berufliche Entwicklung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Dritter Teil Berufliche Entwicklung
ThürLaufbG | § 31 Verkürzung der Probezeit wegen guter Leistungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 31 Verkürzung der Probezeit wegen guter Leistungen Die oberste Dienstbehörde kann die Probezeit 1. für Beamte des mittleren und des gehob...
ThürLaufbG | § 30 Probezeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 30 Probezeit §§ 10, 23 BeamtStG(1) Die Probezeit ist die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe, während der sich Beamte nach dem Erwerb der...
ThürLaufbG | § 49 Dienstliche Beurteilung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 49 Dienstliche Beurteilung (1) Dienstliche Beurteilungen sind die Probezeitbeurteilung, die Regelbeurteilung oder die Anlassbeurteilung. ...
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Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(Thüringer Laufbahngesetz - ThürLaufbG)
vom
12.
August
2014
(
GVBl.
S. 472
)
*1
, letzte Änderung vom
30.
Juli
2019
(
GVBl.
S. 298
)
*1
Artikel 2 des Thüringer Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das Thüringer Laufbahngesetz zum 1. Januar 2015 in Kraft.
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