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ThürLaufbG
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ThürLaufbG | § 27 Ordnung der Laufbahnen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 27 Ordnung der Laufbahnen (1) Die Ämter der Besoldungsordnung A sind regelmäßig zu durchlaufen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt...
ThürLaufbG | § 41 Fachspezifische Qualifizierungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 41 Fachspezifische Qualifizierungen (1) 1Die jeweils für eine Fachrichtung zuständige oberste Landesbehörde kann in Laufbahnen, in denen ...
ThürLaufbG | § 9 Laufbahn, Fachrichtungen, Laufbahnzweige
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2019 (Änderung vom 30.7.2019)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 9 Laufbahn, Fachrichtungen, Laufbahnzweige (1) 1Eine Laufbahn umfasst alle Ämter derselben Fachrichtung und Laufbahngruppe. 2Die Laufbahn...
ThürLaufbG | § 54 Weitere Anwendung von Bestimmungen der Thüringer Laufbahnverordnung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 54 Weitere Anwendung von Bestimmungen der Thüringer Laufbahnverordnung Die Bestimmungen des Fünften Abschnitts der Thüringer Laufbahnveror...
ThürLaufbG | § 40 Teilnahme an Vorbereitungsdiensten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 40 Teilnahme an Vorbereitungsdiensten (1) 1Die für einen Ausbildungsaufstieg ausgewählten Beamten nehmen unter Beibehaltung ihres Status ...
ThürLaufbG | Vierter Teil Zuständigkeiten, Laufbahnverordnungen, Anwendung anderer gesetzlicher Bestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Vierter Teil Zuständigkeiten, Laufbahnverordnungen, Anwendung anderer gesetzlicher Bestimmungen
ThürLaufbG | § 47 Personalentwicklung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 47 Personalentwicklung (1) 1Als Grundlage für die Personalentwicklung sollen Personalentwicklungskonzepte erstellt werden. 2Über die Gest...
ThürLaufbG | Zweiter Teil Befähigungserwerb
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Zweiter Teil Befähigungserwerb
ThürLaufbG | Erster Abschnitt Ordnung der Laufbahnen, Einstellung, Wechsel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Erster Abschnitt Ordnung der Laufbahnen, Einstellung, Wechsel
ThürLaufbG | § 34 Auswahlentscheidungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 34 Auswahlentscheidungen (1) 1Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind in der Regel auf der Grundlage aktuelle...
ThürLaufbG | § 18 Vorbereitungsdienste der Laufbahnen des höheren Dienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2019 (Änderung vom 30.7.2019)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 18 Vorbereitungsdienste der Laufbahnen des höheren Dienstes (1) 1Der Vorbereitungsdienst der Laufbahnen des höheren Dienstes dauert in de...
ThürLaufbG | § 28 Einstellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 28 Einstellung (1) Eine Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung) ist nur im Eingangsamt der jeweiligen Laufbah...
ThürLaufbG | Vierter Unterabschnitt Laufbahnwechsel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Vierter Unterabschnitt Laufbahnwechsel
ThürLaufbG | § 53 Überleitungs- und Übergangsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2019 (Änderung vom 30.7.2019)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 53 Überleitungs- und Übergangsbestimmungen (1) 1Beamte, die sich beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits in einer nach § 5 Abs. 4 eing...
ThürLaufbG | § 8 Allgemeine laufbahnrechtliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis, Eignung, Ausnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2019 (Änderung vom 30.7.2019)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 8 Allgemeine laufbahnrechtliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis, Eignung, Ausnahmen § 7 BeamtStG(1) In das Beam...
ThürLaufbG | § 12 Anerkennung und Feststellung der Laufbahnbefähigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2017 (Änderung vom 24.4.2017)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 12 Anerkennung und Feststellung der Laufbahnbefähigung (1) 1Die Anerkennung der Laufbahnbefähigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. ...
ThürLaufbG | § 21 Laufbahnprüfung, Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 21 Laufbahnprüfung, Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf § 22 BeamtStG(1) 1Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnp...
ThürLaufbG | Dritter Abschnitt Beförderung, Aufstieg, Laufbahnwechsel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Dritter Abschnitt Beförderung, Aufstieg, Laufbahnwechsel
ThürLaufbG | § 22 Anerkennung unmittelbar für die Laufbahn qualifizierender Bildungs- oder Studiengänge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2019 (Änderung vom 30.7.2019)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG § 22 Anerkennung unmittelbar für die Laufbahn qualifizierender Bildungs- oder Studiengänge (1) 1Bewerber können vorbehaltlich besonderer Be...
ThürLaufbG | Zweiter Abschnitt Probezeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 12.8.2014)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(ThürLaufbG)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten ThürLaufbG Zweiter Abschnitt Probezeit
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Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(Thüringer Laufbahngesetz - ThürLaufbG)
vom
12.
August
2014
(
GVBl.
S. 472
)
*1
, letzte Änderung vom
30.
Juli
2019
(
GVBl.
S. 298
)
*1
Artikel 2 des Thüringer Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das Thüringer Laufbahngesetz zum 1. Januar 2015 in Kraft.
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Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
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