-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (77495)
Vorschriften (77495)
Internationale Übereinkünfte (571)
Europarecht (2671)
Staats- und Verfassungsrecht (3279)
Verwaltung (19554)
Allgemeine innere Verwaltung (4960)
Behördenaufbau, Allgemeine Behördenorganisation (25)
Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren (507)
Verwaltungsgebühren/ -kosten (166)
Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen (3879)
Beamte (2285)
Allgemeines Dienstrecht (1023)
Dienstrecht der Polizeivollzugsbeamten (263)
Laufbahnwesen (448)
Haftung, Erstattung (0)
Ernennung, Entlassung (8)
Amtsbezeichung, Dienstausweise (0)
Klagevertretung (0)
Übertragung von Zuständigkeiten (11)
Besondere Beamtenvorschriften (532)
BeamtVG (146)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (5)
Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag (18)
Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung (14)
Abschnitt 4 Bezüge bei Verschollenheit (2)
Abschnitt 5 Unfallfürsorge (22)
Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich (4)
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften (25)
§ 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft (1)
§ 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag (1)
§ 50 a Kindererziehungszuschlag (1)
§ 50 b Kindererziehungsergänzungszuschlag (1)
§ 50 c Kinderzuschlag zum Witwengeld (1)
§ 50 d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag (1)
§ 50 e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen (1)
§ 50 f Abzug für Pflegeleistungen (1)
§ 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht (1)
§ 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen (1)
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (1)
§ 53 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld (1)
§ 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (1)
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (1)
§ 55 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen (1)
§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung (1)
§ 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung (1)
§ 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge (1)
§ 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung (1)
§ 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung (1)
§ 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung (1)
§ 62 Anzeigepflicht (1)
§ 62 a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten (1)
§ 63 Gleichstellungen (1)
Abschnitt 8 Sondervorschriften (3)
Abschnitt 9 Versorgung besonderer Beamtengruppen (4)
Abschnitt 10 Übergangsvorschriften (17)
Abschnitt 11 Anpassung der Versorgungsbezüge (8)
Abschnitt 12 (1)
Abschnitt 13 Übergangsvorschriften alten Rechts (11)
Abschnitt 14 Schlussvorschriften (11)
BeamtVGVwV (146)
BeamtVÜV (8)
SachschERL (9)
HeilVfV (24)
Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (25)
ThürBeamtVG (128)
Thüringer Verordnung zu § 107 a Abs. 2 des Beamtenversorgungsgesetzes (4)
BVersTG (6)
AltGG (18)
ThürAltGG (18)
Disziplinarrecht (230)
Besoldung, Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld (1364)
Datenschutz (236)
Frauenförderung (147)
Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht (449)
Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung (9408)
Kulturelle Angelegenheiten (2116)
Raumordnung, Landesplanung, Bodenverteilung, Wohnungs-/Grundstückswesen, Kleingärten (611)
Vertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte, politische Häftlinge und Vermisste (141)
Wiedergutmachung staatlichen Unrechts (78)
Ausländerrecht (797)
Auswärtiger Dienst (11)
Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kommunalrecht (863)
Statistik (120)
Rechtspflege (8346)
Zivil- und Strafrecht (9701)
Verteidigung (839)
Finanzwesen (6484)
Wirtschaftsrecht (10814)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (11670)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3566)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Verwaltung
→
Allgemeine innere Verwaltung
→
Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen
→
Beamte
→
Besondere Beamtenvorschriften
→
BeamtVG
→
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
1
–
20
von
25
BeamtVG | § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2020 (Änderung vom 9.12.2019)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlic...
BeamtVG | § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 28.6.2021)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (1) 1Erhalten aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (§ 53 Absatz 8) an neue...
BeamtVG | § 62 Anzeigepflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 22.1.2024)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 62 Anzeigepflicht (1) Die Beschäftigungsstelle hat der die Versorgungsbezüge anweisenden Stelle (Regelungsbehörde) jede Verwend...
BeamtVG | § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2024 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung (1) 1Ein Ruhestandsbeamter, 1. gegen den wegen einer vor Beendigung des...
BeamtVG | § 63 Gleichstellungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2020 (Änderung vom 28.6.2021)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 63 Gleichstellungen Für die Anwendung dieses Abschnitts gelten 1. ein Unterhaltsbeitrag nach § 15 als Ruhegehalt, 2. ein Un...
BeamtVG | § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.1.2024)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (1) 1Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwe...
BeamtVG | § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2009 (Änderung vom 24.2.2010)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht (1) Ansprüche auf Versorgungsbezüge können, wenn gesetzlich ...
BeamtVG | § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 9.12.2019)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge (1) Die Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 57 kann von dem Beamten oder Ruhest...
BeamtVG | § 50 b Kindererziehungsergänzungszuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2009 (Änderung vom 24.2.2010)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 50 b Kindererziehungsergänzungszuschlag (1) 1Das Ruhegehalt erhöht sich um einen Kindererziehungsergänzungszuschlag, wenn 1. n...
BeamtVG | § 50 e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 22.1.2024)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 50 e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen (1) 1Versorgungsempfänger, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 51 Absat...
BeamtVG | § 50 a Kindererziehungszuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2020 (Änderung vom 9.12.2019)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 50 a Kindererziehungszuschlag (1) 1Das Ruhegehalt erhöht sich für jeden Monat einer dem Beamten zuzuordnenden Kindererziehungsz...
BeamtVG | § 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 22.1.2024)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft (1) 1Die oberste Dienstbehörde setzt die Versorgungsbezüg...
BeamtVG | § 62 a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 9.12.2019)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 62 a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten (1) Die Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag in jeder Wahlperiode einen B...
BeamtVG | § 50 d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2009 (Änderung vom 24.2.2010)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 50 d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag (1) 1War ein Beamter nach § 3 Satz 1 Nummer 1 a des Sechsten Buches Sozialgeset...
BeamtVG | § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2009 (Änderung vom 24.2.2010)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen (1) Wird ein Versorgungsberechtigter durch eine gesetzliche Änderung seiner Versorgungs...
BeamtVG | § 55 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 28.6.2021)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 55 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen (1) 1Neben einer nach Landesrecht gezahlten ergänzenden ...
BeamtVG | § 53 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 9.12.2019)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 53 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld 1Bezieht ein Versorgungsempfä...
BeamtVG | § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2024 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung (1) 1Der Anspruch der Witwen und Waisen auf Versorgungsbezüge erlischt 1. für j...
BeamtVG | § 50 f Abzug für Pflegeleistungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 28.6.2021)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG § 50 f Abzug für Pflegeleistungen 1Die zu zahlenden Versorgungsbezüge vermindern sich um den hälftigen Prozentsatz nach § 55 Absat...
BeamtVG | Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 9.12.2019)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
1
–
20
von
25
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
24.
Februar
2010
(
BGBl.
I
S. 150
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×