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§ 2 Eingaberecht (1)
§ 3 Grenzen des Befassungsrechts (1)
§ 4 Rechte des Bürgerbeauftragten (1)
§ 5 Berichtspflicht (1)
§ 6 Verschwiegenheitspflicht (1)
§ 7 Wahl und Amtszeit (1)
§ 8 Abberufung und Entlassung (1)
§ 9 Dienstsitz und Organisation (1)
§ 10 Amtsverhältnis (1)
§ 11 Verhinderung (1)
§ 12 Gleichstellungsbestimmung (1)
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ThürBüBG
ThürBüBG | § 3 Grenzen des Befassungsrechts
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 3 Grenzen des Befassungsrechts (1) Der Bürgerbeauftragte sieht von einer sachlichen Prüfung ab, wenn 1. sie einen Eingriff in ein schwebendes ...
ThürBüBG | § 7 Wahl und Amtszeit
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 7 Wahl und Amtszeit (1) 1Der Landtag wählt den Bürgerbeauftragten in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. 2Vorschlagsberechtigt si...
ThürBüBG | § 11 Verhinderung
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 11 Verhinderung (1) 1Ist der Bürgerbeauftragte vorübergehend verhindert sein Amt auszuüben, so nimmt für die Dauer der Verhinderung sein Vertre...
ThürBüBG | § 12 Gleichstellungsbestimmung
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 12 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
ThürBüBG | § 10 Amtsverhältnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2014 (Änderung vom 18.7.2014)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 10 Amtsverhältnis (1) 1Der Bürgerbeauftragte steht nach Maßgabe dieses Gesetzes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land. 2Er er...
ThürBüBG | § 6 Verschwiegenheitspflicht
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 6 Verschwiegenheitspflicht (1) 1Der Bürgerbeauftragte ist auch nach Beendigung seines Amtsverhältnisses verpflichtet, über die ihm bekannt gewo...
ThürBüBG | § 5 Berichtspflicht
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 5 Berichtspflicht Der Bürgerbeauftragte erstattet dem Landtag bis zum 31. März eines jeden Jahres einen schriftlichen Bericht über seine Tätigke...
ThürBüBG | § 9 Dienstsitz und Organisation
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 9 Dienstsitz und Organisation (1) 1Der Bürgerbeauftragte hat seinen Dienstsitz beim Landtag. 2Er untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten ...
ThürBüBG | Vorspann
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
ThürBüBG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 18.7.2014
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten Vorspann § 1 Aufgaben, Verhältnis zum Petitionsausschuss § 2 Eingaberecht § 3 Grenzen des Befassungsrechts § 4 Rechte des Bürgerbeauftragten...
ThürBüBG | § 2 Eingaberecht
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 2 Eingaberecht (1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen unmittelbar schriftlich oder mündlich an den Bürgerbeauft...
ThürBüBG | § 13 Übergangsbestimmung
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 13 Übergangsbestimmung Für vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus dem Amtsverhältnis ausgeschiedene Bürgerbeauftragte gilt § 10 Abs. 3 bis 5 ...
ThürBüBG | § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach ...
ThürBüBG | § 8 Abberufung und Entlassung
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 8 Abberufung und Entlassung (1) 1Der Landtag kann auf Antrag einer Fraktion oder eines Drittels der Mitglieder des Landtags den Bürgerbeauftrag...
ThürBüBG | § 1 Aufgaben, Verhältnis zum Petitionsausschuss
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 1 Aufgaben, Verhältnis zum Petitionsausschuss (1) 1Der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffen...
ThürBüBG | § 4 Rechte des Bürgerbeauftragten
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(ThürBüBG)
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten ThürBüBG § 4 Rechte des Bürgerbeauftragten (1) Der Bürgerbeauftragte kann zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Ortstermine und Bürgersprechstunden durchführen....
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Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten
(Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz - ThürBüBG)
vom
15.
Mai
2007
(
GVBl.
S. 54
)
, letzte Änderung vom
18.
Juli
2014
(
GVBl.
S. 406
)
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