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SIEBTER ABSCHNITT Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien
ParteiG | SIEBTER ABSCHNITT Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien SIEBTER ABSCHNITT Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien
ParteiG | § 33 Verbot von Ersatzorganisationen
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 33 Verbot von Ersatzorganisationen (1) Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen einer nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgese...
ParteiG | § 32 Vollstreckung
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Gesetz über die politischen Parteien
(Parteiengesetz)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
31.
Januar
1994
(
BGBl.
I
S. 149
)
, letzte Änderung vom
27.
Februar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 70
)
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