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ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen (6)
ZWEITER ABSCHNITT Innere Ordnung (12)
DRITTER ABSCHNITT Aufstellung von Wahlbewerbern (2)
VIERTER ABSCHNITT Staatliche Finanzierung (7)
FÜNFTER ABSCHNITT Rechenschaftslegung (14)
§ 23 Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung (1)
§ 23 a Prüfung des Rechenschaftsberichts (1)
§ 23 b Anzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht (1)
§ 24 Rechenschaftsbericht (1)
§ 25 Spenden (1)
§ 26 Begriff der Einnahme (1)
§ 26 a Begriff der Ausgabe (1)
§ 27 Einzelne Einnahmearten (1)
§ 27 a Werbemaßnahmen anderer (1)
§ 28 Vermögensbilanz (1)
§ 29 Prüfung des Rechenschaftsberichts (1)
§ 30 Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk (1)
§ 31 Prüfer (1)
SECHSTER ABSCHNITT Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowie Straf- und Bußgeldvorschriften (6)
SIEBTER ABSCHNITT Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien (3)
ACHTER ABSCHNITT Schlußbestimmungen (9)
Symbole, Auszeichnungen, Feiertage (50)
Verkündungswesen (38)
Zuständigkeit der Behörden (0)
Gremienbesetzung (7)
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FÜNFTER ABSCHNITT Rechenschaftslegung
ParteiG | § 27 Einzelne Einnahmearten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.3.2024 (Änderung vom 27.2.2024)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 27 Einzelne Einnahmearten (1) 1Mitgliedsbeiträge sind nur solche regelmäßigen Geldleistungen, die ein Mitglied auf Grund satzungsrechtlicher Vorschriften entric...
ParteiG | § 26 Begriff der Einnahme
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.3.2024 (Änderung vom 27.2.2024)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 26 Begriff der Einnahme (1) 1Einnahme ist, soweit für einzelne Einnahmearten (§ 24 Abs. 4) nichts besonderes gilt, jede von der Partei erlangte Geld- oder geldw...
ParteiG | § 30 Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2003 (Änderung vom 28.6.2002)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 30 Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk (1) Das Ergebnis der Prüfung ist in einem schriftlichen Prüfungsbericht niederzulegen, der dem Vorstand der Partei und de...
ParteiG | § 28 Vermögensbilanz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2004 (Änderung vom 22.12.2004)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 28 Vermögensbilanz (1) In der Vermögensbilanz sind Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von im Einzelfall mehr als 5 000 Euro (inklusive Umsatzsteuer...
ParteiG | § 25 Spenden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.3.2024 (Änderung vom 27.2.2024)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 25 Spenden (1) 1Parteien sind berechtigt, Spenden anzunehmen. 2Bis zu einem Betrag von 1 000 Euro kann eine Spende mittels Bargeld erfolgen. 3Parteimitglieder, ...
ParteiG | § 29 Prüfung des Rechenschaftsberichts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2003 (Änderung vom 28.6.2002)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 29 Prüfung des Rechenschaftsberichts (1) 1Die Prüfung nach § 23 Abs. 2 Satz 1 erstreckt sich auf die Bundespartei, ihre Landesverbände sowie nach Wahl des Prüfe...
ParteiG | § 24 Rechenschaftsbericht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2016 (Änderung vom 22.12.2015)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 24 Rechenschaftsbericht (1) 1Der Rechenschaftsbericht besteht aus einer Ergebnisrechnung auf der Grundlage einer den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden...
ParteiG | § 23 a Prüfung des Rechenschaftsberichts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2004 (Änderung vom 22.12.2004)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 23 a Prüfung des Rechenschaftsberichts (1) 1Der Präsident des Deutschen Bundestages prüft den vorgelegten Rechenschaftsbericht auf formale und inhaltliche Richt...
ParteiG | § 23 Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2003 (Änderung vom 28.6.2002)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 23 Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung (1) 1Der Vorstand der Partei hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen der Par...
ParteiG | FÜNFTER ABSCHNITT Rechenschaftslegung
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien FÜNFTER ABSCHNITT Rechenschaftslegung
ParteiG | § 26 a Begriff der Ausgabe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2004 (Änderung vom 22.12.2004)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 26 a Begriff der Ausgabe (1) 1Ausgabe ist, soweit für einzelne Ausgabearten (§ 24 Abs. 5) nichts Besonderes gilt, auch jede von der Partei erbrachte Geldleistun...
ParteiG | § 31 Prüfer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 10.8.2021)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 31 Prüfer (1) Ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer darf nicht Prüfer sein, wenn er 1. ein Amt oder eine Funktion in der Partei oder für die Parte...
ParteiG | § 23 b Anzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.3.2024 (Änderung vom 27.2.2024)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 23 b Anzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht (1) Erlangt eine Partei Kenntnis von Unrichtigkeiten in ihrem bereits frist- und formgerecht bei...
ParteiG | § 27 a Werbemaßnahmen anderer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.3.2024 (Änderung vom 27.2.2024)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 27 a Werbemaßnahmen anderer (1) 1Personen, die beabsichtigen Werbemaßnahmen im Sinne des § 27 Absatz 1 a zu Gunsten einer Partei durchzuführen, haben der Partei...
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Gesetz über die politischen Parteien
(Parteiengesetz)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
31.
Januar
1994
(
BGBl.
I
S. 149
)
, letzte Änderung vom
27.
Februar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 70
)
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