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ZWEITER ABSCHNITT Innere Ordnung
ParteiG | § 11 Vorstand
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.9.2009 (Änderung vom 24.9.2009)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 11 Vorstand (1) 1Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt. 2Er muß aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. (2) 1Dem Vorstand könne...
ParteiG | § 12 Allgemeine Parteiausschüsse
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 12 Allgemeine Parteiausschüsse (1) Die Mitglieder von allgemeinen Parteiausschüssen und ähnlichen Einrichtungen, die nach der Satzung umfassende Zuständigkeiten...
ParteiG | § 7 Gliederung
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 7 Gliederung (1) 1Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. 2Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. 3Die gebietliche Gl...
ParteiG | § 8 Organe
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 8 Organe (1) 1Mitgliederversammlung und Vorstand sind notwendige Organe der Partei und der Gebietsverbände. 2Durch die Satzung kann bestimmt werden, daß in den ...
ParteiG | ZWEITER ABSCHNITT Innere Ordnung
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien ZWEITER ABSCHNITT Innere Ordnung
ParteiG | § 9 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.3.2024 (Änderung vom 27.2.2024)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 9 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) (1) 1Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberst...
ParteiG | § 10 Rechte der Mitglieder
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 10 Rechte der Mitglieder (1) 1Die zuständigen Organe der Partei entscheiden nach näherer Bestimmung der Satzung frei über die Aufnahme von Mitgliedern. 2Die Abl...
ParteiG | § 6 Satzung und Programm
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 6 Satzung und Programm (1) 1Die Partei muß eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben. 2Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durc...
ParteiG | § 13 Zusammensetzung der Vertreterversammlungen
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 13 Zusammensetzung der Vertreterversammlungen 1Die Zusammensetzung einer Vertreterversammlung oder eines sonstigen Organs, das ganz oder zum Teil aus Vertretern ...
ParteiG | § 16 Maßnahmen gegen Gebietsverbände
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 16 Maßnahmen gegen Gebietsverbände (1) 1Die Auflösung und der Ausschluß nachgeordneter Gebietsverbände sowie die Amtsenthebung ganzer Organe derselben sind nur ...
ParteiG | § 14 Parteischiedsgerichte
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 14 Parteischiedsgerichte (1) 1Zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der Partei oder eines Gebietsverbandes mit einzelnen Mitgliedern und Streitigk...
ParteiG | § 15 Willensbildung in den Organen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.3.2024 (Änderung vom 27.2.2024)
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die politischen Parteien § 15 Willensbildung in den Organen (1) Die Organe fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung erhöhte Stimmenmehr...
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Gesetz über die politischen Parteien
(Parteiengesetz)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
31.
Januar
1994
(
BGBl.
I
S. 149
)
, letzte Änderung vom
27.
Februar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 70
)
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