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AbgG (88)
Erster Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag (2)
Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf (4)
Dritter Abschnitt Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (7)
Vierter Abschnitt Leistungen an Mitglieder des Bundestages (8)
Fünfter Abschnitt Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen (12)
Sechster Abschnitt Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen (3)
Siebenter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen (2)
Achter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (6)
Neunter Abschnitt Übergangsregelungen (16)
Zehnter Abschnitt Unabhängigkeit des Abgeordneten (6)
Elfter Abschnitt Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages (10)
§ 45 Anzeigepflicht (1)
§ 46 Rechtsanwälte (1)
§ 47 Veröffentlichung (1)
§ 48 Geldwerte Zuwendungen (Spenden) (1)
§ 49 Interessenverknüpfung im Ausschuss (1)
§ 50 Rückfrage (1)
§ 51 Verfahren bei Verstößen (1)
§ 52 Ausführungsbestimmungen (1)
§ 52 a Übergangsregelung (1)
Zwölfter Abschnitt Fraktionen (11)
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Elfter Abschnitt Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
AbgG | § 45 Anzeigepflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 45 Anzeigepflicht (1) Ein Mitglied des Bundestages ist verpflichtet, dem Präsidenten aus der Zeit vor seiner Mitglie...
AbgG | § 46 Rechtsanwälte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 46 Rechtsanwälte (1) Mitglieder des Bundestages, die gegen Entgelt gerichtlich oder außergerichtlich für die Bundesr...
AbgG | § 50 Rückfrage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 50 Rückfrage In Zweifelsfragen ist das Mitglied des Bundestages verpflichtet, sich durch Rückfragen beim Präsidenten ...
AbgG | § 52 Ausführungsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 52 Ausführungsbestimmungen Der Ältestenrat erlässt Ausführungsbestimmungen über Inhalt und Umfang der im Zehnten und ...
AbgG | § 47 Veröffentlichung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 47 Veröffentlichung 1Die anzeigepflichtigen Angaben gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 bis 4 werden auf den In...
AbgG | Elfter Abschnitt Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG Elfter Abschnitt Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
AbgG | § 48 Geldwerte Zuwendungen (Spenden)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 48 Geldwerte Zuwendungen (Spenden) (1) 1Ein Mitglied des Bundestages hat über geldwerte Zuwendungen aller Art (Spend...
AbgG | § 52 a Übergangsregelung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 52 a Übergangsregelung Für Beteiligungen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits gehalten werden und für die n...
AbgG | § 51 Verfahren bei Verstößen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 51 Verfahren bei Verstößen (1) Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass ein Mitglied des Bundestages seine Pflichten nach ...
AbgG | § 49 Interessenverknüpfung im Ausschuss
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 49 Interessenverknüpfung im Ausschuss 1Ein Mitglied des Bundestages, das entgeltlich mit einem Gegenstand beschäftigt...
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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(Abgeordnetengesetz - AbgG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.
Februar
1996
(
BGBl.
I
S. 326
)
, letzte Änderung vom
8.
Oktober
2021
(
BGBl.
I
S. 4650
)
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