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ZWEITER TEIL Mitgliedschaft im Landtag und Beruf (4)
DRITTER TEIL Leistungen (33)
Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete (7)
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Dritter Abschnitt Leistungen an Hinterbliebene (3)
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Sechster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (6)
§ 26 Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigung (1)
§ 27 Beginn und Ende der Ansprüche (1)
§ 28 Zahlungsweise (1)
§ 29 Verzicht, Übertragbarkeit (1)
§ 30 Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften (1)
VIERTER TEIL Angehörige des öffentlichen Dienstes im Parlament (15)
FÜNFTER TEIL Unabhängigkeit der Abgeordneten, Verschwiegenheitspflichten (12)
SECHSTER TEIL Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen (22)
SIEBENTER TEIL Ergänzende Vorschriften (2)
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Sechster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
ThürAbgG | § 29 Verzicht, Übertragbarkeit
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 29 Verzicht, Übertragbarkeit 1Ein Verzicht auf die Entschädigung nach den §§ 5 bis 7 ist unzulässig. 2Die Ansprüch...
ThürAbgG | § 26 Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.10.2008 (Änderung vom 9.10.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 26 Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigung (1) Die Höhe der Grundentschädigung verändert sich jährlich ent...
ThürAbgG | § 30 Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 30 Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften (1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, werden di...
ThürAbgG | § 28 Zahlungsweise
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2016 (Änderung vom 3.12.2015)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 28 Zahlungsweise (1) 1Die Entschädigungen nach § 5, die Kostenpauschale nach § 6 Abs. 2 und 3 und die Leistungen ...
ThürAbgG | Sechster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG Sechster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
ThürAbgG | § 27 Beginn und Ende der Ansprüche
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.10.2008 (Änderung vom 9.10.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 27 Beginn und Ende der Ansprüche (1) 1Die in den §§ 5 bis 7 und 20 geregelten Ansprüche entstehen mit dem Tag der...
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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
9.
März
1995
(
GVBl.
S. 121
)
, letzte Änderung vom
2.
November
2021
(
GVBl.
S. 545
)
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