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ERSTER TEIL Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag (2)
ZWEITER TEIL Mitgliedschaft im Landtag und Beruf (4)
DRITTER TEIL Leistungen (33)
Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete (7)
Zweiter Abschnitt Leistungen an ehemalige Abgeordnete (8)
Dritter Abschnitt Leistungen an Hinterbliebene (3)
Vierter Abschnitt Beihilfen, Zuschüsse und Unterstützungen (3)
Fünfter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge (5)
Sechster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (6)
VIERTER TEIL Angehörige des öffentlichen Dienstes im Parlament (15)
FÜNFTER TEIL Unabhängigkeit der Abgeordneten, Verschwiegenheitspflichten (12)
SECHSTER TEIL Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen (22)
SIEBENTER TEIL Ergänzende Vorschriften (2)
ACHTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen, Inkrafttreten (4)
ThürMinG (33)
VerfArt76Abs2S1Beschl TH (5)
IMGeschBerZustBestVO TH (19)
VVZustTMIK (45)
Thüringer Verordnung zu § 8 Abs. 2 des Ministergesetzes (7)
ThürGGO (57)
ThürAufarbBG (14)
ThürVerfGHG (70)
Wahlrecht (514)
Parteien (60)
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Zuständigkeit der Behörden (0)
Gremienbesetzung (7)
Verfassungsschutz, Nachrichtendienst (364)
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DRITTER TEIL Leistungen
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ThürAbgG | § 7 Persönliche Mitarbeiter von Abgeordneten, Bürogrundausstattung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 2.11.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 7 Persönliche Mitarbeiter von Abgeordneten, Bürogrundausstattung 1Abgeordneten werden auf Antrag die nachgewiesene...
ThürAbgG | § 18 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.8.2009 (Änderung vom 9.10.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 18 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene (1) 1Sterben Abgeordnete, so erhalten ihre überlebenden Ehegatten, die le...
ThürAbgG | § 11 Anspruch auf Übergangsgeld
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.10.2008 (Änderung vom 9.10.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 11 Anspruch auf Übergangsgeld (1) 1Abgeordnete haben nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag Anspruch auf Zahlung ...
ThürAbgG | § 5 Entschädigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 14.6.2023)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 5 Entschädigungen (1) *1Abgeordnete erhalten eine steuerpflichtige monatliche Entschädigung (Grundentschädigung),...
ThürAbgG | § 29 Verzicht, Übertragbarkeit
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 29 Verzicht, Übertragbarkeit 1Ein Verzicht auf die Entschädigung nach den §§ 5 bis 7 ist unzulässig. 2Die Ansprüch...
ThürAbgG | § 23 Aktive und passive Bezüge
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 23 Aktive und passive Bezüge (1) 1Haben Abgeordnete neben der Grundentschädigung Anspruch auf Versorgungsbezüge a...
ThürAbgG | § 9 Freifahrtberechtigung
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 9 Freifahrtberechtigung 1Abgeordnete haben das Recht, die Deutsche Bahn AG innerhalb Thüringens frei zu benutzen. ...
ThürAbgG | § 24 Passive und aktive Bezüge
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 24 Passive und aktive Bezüge (1) Haben ehemalige Abgeordnete Einkommen aus einem Amtsverhältnis oder aus einer Ve...
ThürAbgG | § 17 Versorgungsabfindung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.10.2008 (Änderung vom 9.10.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 17 Versorgungsabfindung (1) 1Abgeordnete, die bei ihrem Ausscheiden weder eine Anwartschaft noch einen Anspruch a...
ThürAbgG | Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
ThürAbgG | § 13 Anspruch auf Altersentschädigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.8.2009 (Änderung vom 9.10.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 13 Anspruch auf Altersentschädigung (1) 1Abgeordnete erhalten nach einer Zugehörigkeit zum Landtag von mindestens...
ThürAbgG | § 25 Mehrere passive Bezüge
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 25 Mehrere passive Bezüge (1) Treffen Versorgungsansprüche nach diesem Gesetz mit Versorgungsansprüchen aus einer...
ThürAbgG | § 10 Reise- und Übernachtungskosten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2016 (Änderung vom 3.12.2015)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 10 Reise- und Übernachtungskosten (1) Abgeordneten, die im Auftrag des Präsidenten oder eines Ausschusses an Vera...
ThürAbgG | § 26 Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.10.2008 (Änderung vom 9.10.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 26 Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigung (1) Die Höhe der Grundentschädigung verändert sich jährlich ent...
ThürAbgG | § 20 Beihilfen und Zuschüsse
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 20 Beihilfen und Zuschüsse (1) 1Die Abgeordneten und die Versorgungsempfänger nach diesem Gesetz erhalten zu den ...
ThürAbgG | § 6 Aufwandsentschädigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 14.6.2023)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 6 Aufwandsentschädigung (1) 1Abgeordnete erhalten zur Abgeltung der durch das Mandat bedingten Aufwendungen eine...
ThürAbgG | § 16 Gesundheitsschäden
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 16 Gesundheitsschäden (1) 1Haben Abgeordnete während ihrer Zugehörigkeit zum Landtag Gesundheitsschäden erlitten,...
ThürAbgG | § 30 Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 30 Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften (1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, werden di...
ThürAbgG | Fünfter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG Fünfter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
ThürAbgG | DRITTER TEIL Leistungen
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG DRITTER TEIL Leistungen
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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
9.
März
1995
(
GVBl.
S. 121
)
, letzte Änderung vom
2.
November
2021
(
GVBl.
S. 545
)
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