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ThürAbgG
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ThürAbgG | § 7 Persönliche Mitarbeiter von Abgeordneten, Bürogrundausstattung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 2.11.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 7 Persönliche Mitarbeiter von Abgeordneten, Bürogrundausstattung 1Abgeordneten werden auf Antrag die nachgewiesene...
ThürAbgG | § 58 c Rechtsnachfolge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 6.9.2021 (Änderung vom 2.11.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 58 c Rechtsnachfolge (1) 1Eine Parlamentarische Gruppe nach § 58 a Abs. 1, die aus einer Fraktion hervorgeht, kan...
ThürAbgG | ACHTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen, Inkrafttreten
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG ACHTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen, Inkrafttreten
ThürAbgG | § 38 Entlassung
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 38 Entlassung Beamte, die in ein mit dem Mandat unvereinbares Amt berufen werden, sind zu entlassen, wenn sie zur ...
ThürAbgG | § 18 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.8.2009 (Änderung vom 9.10.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 18 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene (1) 1Sterben Abgeordnete, so erhalten ihre überlebenden Ehegatten, die le...
ThürAbgG | § 11 Anspruch auf Übergangsgeld
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.10.2008 (Änderung vom 9.10.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 11 Anspruch auf Übergangsgeld (1) 1Abgeordnete haben nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag Anspruch auf Zahlung ...
ThürAbgG | ERSTER TEIL Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG ERSTER TEIL Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
ThürAbgG | § 5 Entschädigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 14.6.2023)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 5 Entschädigungen (1) *1Abgeordnete erhalten eine steuerpflichtige monatliche Entschädigung (Grundentschädigung),...
ThürAbgG | § 53 Buchführung
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 53 Buchführung (1) 1Die Fraktionen haben über ihre Ausgaben und Einnahmen sowie über ihr Vermögen nach Maßgabe de...
ThürAbgG | § 42 Ausübung des Mandats
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.4.2015 (Änderung vom 27.3.2015)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 42 Ausübung des Mandats (1) 1Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten des L...
ThürAbgG | § 37 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2008 (Änderung vom 9.10.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 37 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst (1) 1Die Zeit der Mitgliedschaft im Parlament gilt nur als Dienstzeit im S...
ThürAbgG | SIEBENTER TEIL Ergänzende Vorschriften
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG SIEBENTER TEIL Ergänzende Vorschriften
ThürAbgG | § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 3 Wahlvorbereitungsurlaub 1Zur Vorbereitung ihrer Wahl ist Bewerbern auf Antrag Urlaub zu gewähren. 2Dieser beträg...
ThürAbgG | § 42 c Veröffentlichung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.10.2014 (Änderung vom 11.2.2014)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 42 c Veröffentlichung 1Die Angaben gemäß § 42 a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 7 sowie gemäß § 42 a Abs. 3 werden im ...
ThürAbgG | § 33 Unvereinbare Ämter
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 33 Unvereinbare Ämter 1Beamte mit Dienstbezügen, Beamte auf Zeit, hauptamtliche Wahlbeamte auf Zeit und Beamte, di...
ThürAbgG | § 29 Verzicht, Übertragbarkeit
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 29 Verzicht, Übertragbarkeit 1Ein Verzicht auf die Entschädigung nach den §§ 5 bis 7 ist unzulässig. 2Die Ansprüch...
ThürAbgG | § 23 Aktive und passive Bezüge
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 23 Aktive und passive Bezüge (1) 1Haben Abgeordnete neben der Grundentschädigung Anspruch auf Versorgungsbezüge a...
ThürAbgG | § 42 e Hinweise auf Mitgliedschaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.10.2014 (Änderung vom 11.2.2014)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 42 e Hinweise auf Mitgliedschaft Hinweise auf die Mitgliedschaft im Landtag in beruflichen oder geschäftlichen Ang...
ThürAbgG | § 9 Freifahrtberechtigung
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 9 Freifahrtberechtigung 1Abgeordnete haben das Recht, die Deutsche Bahn AG innerhalb Thüringens frei zu benutzen. ...
ThürAbgG | § 49 Anspruch auf Leistungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.8.2009 (Änderung vom 9.10.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(ThürAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags ThürAbgG § 49 Anspruch auf Leistungen (1) 1Die Fraktionen haben zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben einen Anspruch auf Geld- und ...
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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags
(Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
9.
März
1995
(
GVBl.
S. 121
)
, letzte Änderung vom
2.
November
2021
(
GVBl.
S. 545
)
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