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TITEL II DER FREIE WARENVERKEHR
AEUV | Artikel 33 (Zusammenarbeit im Zollwesen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 33 (Zusammenarbeit im Zollwesen) ex-Artikel 135 EGVDas Europäische Parlament und der Rat treffen im Rahmen des Geltungsbereichs der Verträg...
AEUV | Artikel 34 (Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 34 (Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen) ex-Artikel 28 EGVMengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung s...
AEUV | Artikel 28 (Zollunion)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 28 (Zollunion) ex-Artikel 23 EGV(1) Die Union umfasst eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das ...
AEUV | Artikel 31 (Festlegung des Gemeinsamen Zolltarifs)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 31 (Festlegung des Gemeinsamen Zolltarifs) ex-Artikel 26 EGVDer Rat legt die Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs auf Vorschlag der Kommission ...
AEUV | Artikel 29 (Freier Verkehr von Waren aus Drittstaaten)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 29 (Freier Verkehr von Waren aus Drittstaaten) ex-Artikel 24 EGVAls im freien Verkehr eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen War...
AEUV | Artikel 35 (Verbot mengenmäßiger Ausfuhrbeschränkungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 35 (Verbot mengenmäßiger Ausfuhrbeschränkungen) ex-Artikel 29 EGVMengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung s...
AEUV | TITEL II DER FREIE WARENVERKEHR
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union TITEL II DER FREIE WARENVERKEHR
AEUV | KAPITEL 1 DIE ZOLLUNION
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union KAPITEL 1 DIE ZOLLUNION
AEUV | Artikel 32 (Zielvorgaben für die Kommission)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 32 (Zielvorgaben für die Kommission) ex-Artikel 27 EGVBei der Ausübung der ihr aufgrund dieses Kapitels übertragenen Aufgaben geht die Komm...
AEUV | KAPITEL 2 DIE ZUSAMMENARBEIT IM ZOLLWESEN
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union KAPITEL 2 DIE ZUSAMMENARBEIT IM ZOLLWESEN
AEUV | Artikel 36 (Zulässige Verbote und Beschränkungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 36 (Zulässige Verbote und Beschränkungen) ex-Artikel 30 EGV1Die Bestimmungen der Artikel 34 und 35 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrv...
AEUV | Vorab
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AEUV | Artikel 37 (Umformung staatlicher Handelsmonopole)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 37 (Umformung staatlicher Handelsmonopole) ex-Artikel 31 EGV(1) Die Mitgliedstaaten formen ihre staatlichen Handelsmonopole derart um, das...
AEUV | KAPITEL 3 VERBOT VON MENGENMÄSSIGEN BESCHRÄNKUNGEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union KAPITEL 3 VERBOT VON MENGENMÄSSIGEN BESCHRÄNKUNGEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN
AEUV | Artikel 30 (Verbot von Zöllen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 30 (Verbot von Zöllen) ex-Artikel 25 EGV1Ein- und Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten. 2D...
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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in der konsolidierten Fassung vom
7.
Juni
2016
(
ABl.
C 202
vom 7. 6. 2016
S. 47
, ber.
ABl.
C 400
vom 28. 10. 2016
S. 1
)
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