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AEUV
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AEUV | Artikel 229 (Sitzungsperiode)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 229 (Sitzungsperiode) ex-Artikel 196 EGV1Das Europäische Parlament hält jährlich eine Sitzungsperiode ab. 2Es tritt, ohne dass es einer Ein...
AEUV | Artikel 270 (Zuständigkeit bei Streitsachen mit Bediensteten)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 270 (Zuständigkeit bei Streitsachen mit Bediensteten) ex-Artikel 236 EGVDer Gerichtshof der Europäischen Union ist für alle Streitsachen zw...
AEUV | Artikel 172 (Festlegung der Leitlinien)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 172 (Festlegung der Leitlinien) ex-Artikel 156 EGVDie Leitlinien und die übrigen Maßnahmen nach Artikel 171 Absatz 1 werden vom Europäische...
AEUV | Artikel 117 (Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 117 (Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen) ex-Artikel 97 EGV(1) 1Ist zu befürchten, dass der Erlass oder die Änderung einer Rechts- oder...
AEUV | Artikel 128 (Ausgabe von Banknoten und Münzen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 128 (Ausgabe von Banknoten und Münzen) ex-Artikel 106 EGV(1) 1Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von E...
AEUV | Artikel 211 (Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 211 (Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen) ex-Artikel 181 EGVDie Union und die Mitgliedstaaten arbeiten im Ra...
AEUV | Artikel 168 (Gesundheitspolitik)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 168 (Gesundheitspolitik) ex-Artikel 152 EGV(1) Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Ges...
AEUV | Artikel 9 (Soziale Schutzziele)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 9 (Soziale Schutzziele) Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen trägt die Union den Erfordernissen im Zusamme...
AEUV | Artikel 289 (Gesetzgebungsverfahren)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 289 (Gesetzgebungsverfahren) (1) 1Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren besteht in der gemeinsamen Annahme einer Verordnung, einer Richtl...
AEUV | Artikel 46 (Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 46 (Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit) ex-Artikel 40 EGVDas Europäische Parlament und der Rat treffen gemäß dem ordentlichen Gese...
AEUV | Artikel 33 (Zusammenarbeit im Zollwesen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 33 (Zusammenarbeit im Zollwesen) ex-Artikel 135 EGVDas Europäische Parlament und der Rat treffen im Rahmen des Geltungsbereichs der Verträg...
AEUV | KAPITEL 1 DIE EIGENMITTEL DER UNION
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union KAPITEL 1 DIE EIGENMITTEL DER UNION
AEUV | KAPITEL 5 POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union KAPITEL 5 POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT
AEUV | Artikel 276 (Zuständigkeitsgrenzen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 276 (Zuständigkeitsgrenzen) Bei der Ausübung seiner Befugnisse im Rahmen der Bestimmungen des Dritten Teils Titel V Kapitel 4 und 5 über de...
AEUV | Artikel 301 (Mitglieder und Vergütung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 301 (Mitglieder und Vergütung) ex-Artikel 258 EGVDer Wirtschafts- und Sozialausschuss hat höchstens dreihundertfünfzig Mitglieder. Der Rat...
AEUV | Artikel 60 (Weitergehende Liberalisierung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 60 (Weitergehende Liberalisierung) ex-Artikel 53 EGVDie Mitgliedstaaten bemühen sich, über das Ausmaß der Liberalisierung der Dienstleistun...
AEUV | ABSCHNITT 7 DER RECHNUNGSHOF
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ABSCHNITT 7 DER RECHNUNGSHOF
AEUV | Artikel 8 (Gleichstellung von Männern und Frauen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 8 (Gleichstellung von Männern und Frauen) ex-Artikel 3 Absatz 2 EGV1Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten ...
AEUV | Artikel 219 (Wechselkurssystem; Euro-Leitkurse; Wechselkurspolitik)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 219 (Wechselkurssystem; Euro-Leitkurse; Wechselkurspolitik) ex-Artikel 111 Absätze 1 bis 3 und Absatz 5 EGV(1) 1Abweichend von Artikel 218...
AEUV | KAPITEL 4 DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union KAPITEL 4 DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK
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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in der konsolidierten Fassung vom
7.
Juni
2016
(
ABl.
C 202
vom 7. 6. 2016
S. 47
, ber.
ABl.
C 400
vom 28. 10. 2016
S. 1
)
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