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Verteidigung
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ZDG | § 23 a Zuführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2008 (Änderung vom 31.7.2008)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
(ZDG)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer ZDG § 23 a Zuführung 1Die Polizei kann ersucht werden, Dienstpflichtige, die ihrer Einberufung oder einem Umwandlungsbescheid nach § 19 Abs. 2 u...
WSG | § 15 Dienstkleidung und Ausrüstung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 15 Dienstkleidung und Ausrüstung (1) Soldatinnen und Soldaten werden die Dienstkleidung und die Ausrüstung unentgeltlich bereitgestellt. (2) 1Soldatinnen und Soldaten, die auf ...
USG | Anlage 2 zu den §§ 11, 14 und 19
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden
(USG)
Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden USG Anlage 2 zu den §§ 11, 14 und 19 Prämie, Dienstgeld, Auslandszuschlag Tagessatz 1 2 3 Dienstgra...
ZDG | Abschnitt 6 Straf-, Bußgeld- und Disziplinarvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
(ZDG)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer ZDG Abschnitt 6 Straf-, Bußgeld- und Disziplinarvorschriften
WPflG | Unterabschnitt 1 Umfang der Wehrpflicht
Wehrpflichtgesetz
(WPflG)
Wehrpflichtgesetz WPflG Unterabschnitt 1 Umfang der Wehrpflicht
SEG | § 8 Antragserfordernis
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 1.1.2025 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
(SEG)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten SEG § 8 Antragserfordernis (1) Leistungen nach diesem Gesetz werden auf Antrag gewährt. (2) Während des Wehrdienstverhältnisses kann das V...
ZDG | § 24 Dauer des Zivildienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2010 (Änderung vom 31.7.2010)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
(ZDG)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer ZDG § 24 Dauer des Zivildienstes (1) 1Zivildienst leisten Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 23. Leb...
SBG | § 9 Beurteilung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2016 (Änderung vom 29.8.2016)
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
(SBG)
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz SBG § 9 Beurteilung (1) 1Die Vertrauensperson und die als Vertrauensperson eingetretenen stellvertretenden Vertrauenspersonen werden durch die nächste Disz...
SUV | § 3 (weggefallen)
Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten
(SUV)
Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten SUV § 3 (weggefallen)
SEG | § 52 Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 1.1.2025 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
(SEG)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten SEG § 52 Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältn...
SBG | § 17 Beschwerderecht der Vertrauensperson
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2016 (Änderung vom 29.8.2016)
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
(SBG)
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz SBG § 17 Beschwerderecht der Vertrauensperson Die Vertrauensperson kann sich entsprechend § 1 Absatz 1 der Wehrbeschwerdeordnung beschweren, wenn sie glaubt...
SEG | Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
(SEG)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten SEG Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
ZDG | § 62 Ermittlungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 14.6.2009)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
(ZDG)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer ZDG § 62 Ermittlungen (1) 1Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, so veranlasst die oder der zuständig...
SEG | § 50 Ausgleichszahlung an Partnerinnen und Partner einer verfestigten Lebensgemeinschaft
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 1.1.2025 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
(SEG)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten SEG § 50 Ausgleichszahlung an Partnerinnen und Partner einer verfestigten Lebensgemeinschaft 1Die monatliche Ausgleichszahlung nach § 43 Absa...
WSG | § 2 Anspruch auf Wehrsold
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 2 Anspruch auf Wehrsold (1) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, besteht der Anspruch auf Wehrsold für die Zeit vom Tag des Dienstantritts bis zum Ablauf des Tages, an ...
SEG | § 46 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Witwen und Witwer
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 1.1.2025 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
(SEG)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten SEG § 46 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Witwen und Witwer (1) 1Witwen und Witwer können einmalig Leistungen zur Teilhabe am Arb...
SLV | § 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung (1) Für militärfachliche Verwendungen, die eine Hochschulausbildung erfordern,...
WPflG | §§ 37 und 38 (weggefallen)
Wehrpflichtgesetz
(WPflG)
Wehrpflichtgesetz WPflG §§37 und 38 (weggefallen)
WSG | § 14 Unterkunft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 14 Unterkunft (1) Soldatinnen und Soldaten, die auf Grund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wird die Unterkunft unentgeltlich ...
ZDG | § 17 Entscheidungen über Wehrdienstausnahmen
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
(ZDG)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer ZDG § 17 Entscheidungen über Wehrdienstausnahmen Entscheidungen der Wehrersatzbehörden über Wehrdienstausnahmen gelten auch für den Zivildienst....
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