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Internationale Übereinkünfte
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Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen | Artikel 66 Befreiung von der Besteuerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.10.1971 (Änderung vom 24.4.1963)
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen Artikel 66 Befreiung von der Besteuerung Ein Wahlkonsularbeamter ist von allen Steuern und sonstigen Abgaben auf die Bezüge jeder Art befreit, die e...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 9 Vorläufige Maßnahmen
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 9 Vorläufige Maßnahmen Keine der Bestimmungen dieses Abkommens hindert einen vertragschließenden Staat in Kriegszeiten oder bei Vorliegen sonstiger schwer wiegende...
BehindRÜbk | Artikel 35 Berichte der Vertragsstaaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.3.2009 (Änderung vom 5.6.2009)
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 35 Berichte der Vertragsstaaten (1) Jeder Vertragsstaat legt dem Ausschuss über den Generalsekretär der Vereinten Nationen innerha...
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen | Artikel 55 Beachtung der Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.10.1971 (Änderung vom 24.4.1963)
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen Artikel 55 Beachtung der Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats (1) 1Alle Personen, die Vorrechte und Immunitäten genießen, si...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 20 Rationierung
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 20 Rationierung Falls ein Rationierungssystem besteht, dem die Bevölkerung insgesamt unterworfen ist und das die allgemeine Verteilung von Erzeugnissen regelt, an ...
BehindRÜbk | Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.3.2009 (Änderung vom 5.6.2009)
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (1) 1Niemand darf der Folter oder...
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen | Artikel 41 Persönliche Unverletzlichkeit der Konsularbeamten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.10.1971 (Änderung vom 24.4.1963)
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen Artikel 41 Persönliche Unverletzlichkeit der Konsularbeamten (1) Konsularbeamte unterliegen keiner Festnahme oder Untersuchungshaft, es sei denn we...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 24 Arbeitsrecht und soziale Sicherheit
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 24 Arbeitsrecht und soziale Sicherheit 1. Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Gebiet aufhalten, dieselbe Behand...
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen | Artikel 79 Verbindliche Wortlaute
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.10.1971 (Änderung vom 24.4.1963)
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen Artikel 79 Verbindliche Wortlaute Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wor...
BehindRÜbk | Artikel 22 Achtung der Privatsphäre
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.3.2009 (Änderung vom 5.6.2009)
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 22 Achtung der Privatsphäre (1) 1Menschen mit Behinderungen dürfen unabhängig von ihrem Aufenthaltsort oder der Wohnform, in der s...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 12 Personalstatut
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 12 Personalstatut 1. Das Personalstatut jedes Flüchtlings bestimmt sich nach dem Recht des Landes seines Wohnsitzes oder, in Ermangelung eines Wohnsitzes, nach d...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 10 Fortdauer des Aufenthalts
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 10 Fortdauer des Aufenthalts 1. Ist ein Flüchtling während des Zweiten Weltkrieges zwangsverschickt und in das Gebiet eines der Vertragsstaaten verbracht worden ...
Genfer Flüchtlingskonvention | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 28.7.1951
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Präambel Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Definition des Begriffs „Flüchtling“ Artikel 2 Allgemeine Verpflichtungen Artikel 3 Verbot unterschiedli...
BehindRÜbk | Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.3.2009 (Änderung vom 5.6.2009)
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person (1) Die Vertragsstaaten gewährleisten, a) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt ...
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen | Artikel 53 Beginn und Ende konsularischer Vorrechte und Immunitäten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.10.1971 (Änderung vom 24.4.1963)
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen Artikel 53 Beginn und Ende konsularischer Vorrechte und Immunitäten (1) Die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Vorrechte und Immunitäten stehen d...
BehindRÜbk | Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.3.2009 (Änderung vom 5.6.2009)
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, v...
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen | Artikel 15 Vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben des Leiters einer konsularischen Vertretung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.10.1971 (Änderung vom 24.4.1963)
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen Artikel 15 Vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben des Leiters einer konsularischen Vertretung (1) Ist der Leiter einer konsularischen Vertretung a...
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen | Artikel VII
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.10.1971 (Änderung vom 24.4.1963)
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen Artikel Artikel VII Der Generalsekretär der Vereinten Nationen notifiziert allen Staaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens werden, a) die Un...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 8 Befreiung von außergewöhnlichen Maßnahmen
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 8 Befreiung von außergewöhnlichen Maßnahmen 1Außergewöhnliche Maßnahmen, die gegen die Person, das Eigentum oder die Interessen der Staatsangehörigen eines bestimm...
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen | Artikel 65 Befreiung von der Ausländermeldepflicht und der Aufenthaltsgenehmigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.10.1971 (Änderung vom 24.4.1963)
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen Artikel 65 Befreiung von der Ausländermeldepflicht und der Aufenthaltsgenehmigung Wahlkonsularbeamte mit Ausnahme derjenigen, die im Empfangsstaat e...
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