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Zweiter Teil Zuständigkeit zur Prozessvertretung des Landes im Geschäftsbereich des TMIK
VVZustTMIK | Zweiter Teil Zuständigkeit zur Prozessvertretung des Landes im Geschäftsbereich des TMIK
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 4.2.2020 (Änderung vom 7.1.2020)
Verwaltungsvorschrift über Zuständigkeiten von Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales
(VVZustTMIK)
Verwaltungsvorschrift über Zuständigkeiten von Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales VVZustTMIK Zweiter Teil Zuständigkeit zur Prozessver...
VVZustTMIK | § 24 Zuständigkeit zur Prozessvertretung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 4.2.2020 (Änderung vom 7.1.2020)
Verwaltungsvorschrift über Zuständigkeiten von Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales
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Verwaltungsvorschrift über Zuständigkeiten von Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales
(VVZustTMIK)
vom
7.
Januar
2020
(
ThürStAnz
S. 251
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