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Verteidigung
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SkAufG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.6.2020 (Änderung vom 19.6.2020)
Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland
(SkAufG)
Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1 (Ermächtigung) Artikel 2 (Inhalt) § 1 Allgemeine Vorausse...
SVG z.F. | § 66 Rückforderung
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 1.1.2025 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen - zukünftige Fassung -
(SVG - z.F. -)
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen - zukünftige Fassung - SVG - z.F. - § 66 Rückforderung (1) Wird eine Versorgungsberechtigte oder ei...
SEG | § 27 Erstattung von Kosten für medizinische Versorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 1.1.2025 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
(SEG)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten SEG § 27 Erstattung von Kosten für medizinische Versorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (1) 1Geschädigten Personen werden bei eine...
VorgV | II. Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades
Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses
(VorgV)
Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses VorgV II. Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades
USG | § 19 Auslandszuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden
(USG)
Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden USG § 19 Auslandszuschlag (1) 1Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag, wenn Berufssoldatinnen und...
SBG | § 23 Mitbestimmung, Schlichtungsausschuss
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.6.2021 (Änderung vom 9.6.2021)
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
(SBG)
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz SBG § 23 Mitbestimmung, Schlichtungsausschuss (1) 1Unterliegt eine Maßnahme der Mitbestimmung der Vertrauensperson, ist sie rechtzeitig durch die Vorgesetz...
VorgV | § 3 Vorgesetzte mit besonderem Aufgabenbereich
Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses
(VorgV)
Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses VorgV § 3 Vorgesetzte mit besonderem Aufgabenbereich 1Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung ein besonderer Aufgabenbereich...
SVG z.F. | § 90 Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 1.1.2025 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen - zukünftige Fassung -
(SVG - z.F. -)
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen - zukünftige Fassung - SVG - z.F. - § 90 Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen (1) 1Im Fall...
WPflG | § 35 Besondere Vorschriften für die Anfechtungsklage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrpflichtgesetz
(WPflG)
Wehrpflichtgesetz WPflG § 35 Besondere Vorschriften für die Anfechtungsklage 1Die Anfechtungsklage gegen den Musterungsbescheid, die Anfechtungsklage gegen den Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid, die A...
ZDVG | Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
SVG z.F. | § 40 Höhe des Ruhegehalts
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 1.1.2025 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen - zukünftige Fassung -
(SVG - z.F. -)
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen - zukünftige Fassung - SVG - z.F. - § 40 Höhe des Ruhegehalts (1) 1Das Ruhegehalt beträgt für jedes...
WPflG | § 8 Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr; Anrechnung von Wehrdienst und anderen Diensten außerhalb der Bundeswehr
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrpflichtgesetz
(WPflG)
Wehrpflichtgesetz WPflG § 8 Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr; Anrechnung von Wehrdienst und anderen Diensten außerhalb der Bundeswehr (1) 1Wehrpflichtige dürfen sich nur mit Zustimmung des Bundesm...
WSG | § 7 Anpassung des Wehrsoldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 7 Anpassung des Wehrsoldes 1Im Fall einer Besoldungsanpassung nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes erhöhen oder verringern sich der Wehrsoldgrundbetrag, der Kinderzusch...
Landesverordnung zur Durchführung des Wehrpflichtgesetzes und des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes | Vorspann
Landesverordnung zur Durchführung des Wehrpflichtgesetzes und des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes
Landesverordnung zur Durchführung des Wehrpflichtgesetzes und des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes Aufgrund des § 18 Abs. 2 und 3 sowie des § 33 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 des Wehrpflichtgesetze...
ZDG | § 2 Organisation des Zivildienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2010 (Änderung vom 31.7.2010)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
(ZDG)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer ZDG § 2 Organisation des Zivildienstes (1) 1Dieses Gesetz wird, soweit es nichts anderes bestimmt, in bundeseigener Verwaltung ausgeführt. 2Hie...
ZDG | § 58 a Ahndung von Dienstvergehen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 14.6.2009)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
(ZDG)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer ZDG § 58 a Ahndung von Dienstvergehen (1) Dienstvergehen können durch Disziplinarmaßnahmen geahndet werden. (2) 1Die oder der zuständige Disz...
LBGZustVO TH | § 2
Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Landbeschaffungsgesetz
Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Landbeschaffungsgesetz § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ZDVG | § 8 Niederlegung des Amtes
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 8 Niederlegung des Amtes 1Der Vertrauensmann kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Leitung der Dienststelle sein Amt niederleg...
SVG z.F. | § 113 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 1.1.2025 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen - zukünftige Fassung -
(SVG - z.F. -)
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen - zukünftige Fassung - SVG - z.F. - § 113 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 197...
SEG | § 34 Leistungen der Eingliederungshilfe
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 1.1.2025 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
(SEG)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten SEG § 34 Leistungen der Eingliederungshilfe 1Geschädigte Personen, die auf Grund der anerkannten Schädigungsfolge Eingliederungshilfe benötig...
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